Das Finanzamt macht mit

Stiftungen sind steuerbefreit. Wer an die CoJoBo-Stiftung spendet oder ihr zustiftet, kann diese Zuwendung ganz oder teilweise als Sonderausgaben bei seiner Steuererklärung geltend machen. Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen geringer. So mindert der Stifter seine persönliche Steuerlast (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer - und sogar Kirchensteuer).

Dazu gibt es verschiedene Höchstbeträge, die sich zum Teil kombinieren lassen. Wir vermitteln gern kompetente Beratung.