• Das Stifterdilemma

    Wann ist der richtige Zeitpunkt zur Gründung zum Stiften? Zu Lebzeiten oder erst nach dem Tod?
    Die Antwort darauf lautet grundsätzlich: Je früher, desto besser!

    Tatsächlich werden 80 Prozent aller Stiftungen in Deutschland zu Lebzeiten des Stifters errichtet. Dafür gibt es einige gute Gründe. Der Vorteil liegt darin, dass der Stifter die Stiftung nach seinen Vorstellungen formen kann, indem er
    • sein Wissen, sein Know-how, seine Kontakte in die Stiftung investiert,
    • die Zweckmäßigkeit und Effizienz seiner Stiftung überprüfen und mit gestalten kann,
    • weitere Zustiftungen und Spenden im Freundeskreis akquirieren kann,
    • eigene Ideen in die Stiftung einbringt.
    Je größer die Stiftung ist, desto wichtiger ist erfahrungsgemäß auch die Mitwirkung des Stifters.
    Für den Stifter ergibt sich aus diesen Überlegungen ein Dilemma:
    Einerseits ist ihm daran gelegen, seine Stiftung schon zu Lebzeiten mit ausreichenden Mitteln zu versehen, damit sie ihre Ziele effizient und nachhaltig verwirklichen kann; andererseits will er aber seine eigene Versorgung und die der nächsten Angehörigen bis ins hohe Alter sichergestellt wissen. Der Lebensstandard soll gewahrt werden und Rücklagen für Krankheit oder andere Eventualitäten sollen vorhanden sein. Die Frage nach dem Zeitpunkt der Stiftungsgründung hängt also davon ab, welche Vermögenswerte dem Stifter für die Stiftungsgründung tatsächlich zur Verfügung stehen. Da das der Stiftung übertragene Vermögen ihr unwiderruflich gehört, sollte der Stifter das zu Lebzeiten eingebrachte Stiftungskapital tatsächlich übrig haben.

    Um sicherzugehen, kann eine Stiftungsgründung zu Lebzeiten nach einem Stufenplan erfolgen. Bestehen Unsicherheiten hinsichtlich des verfügbaren Vermögens, ist die Stiftungsgründung von Todes wegen zu empfehlen.

    Falls ein Stifter erst Erfahrungen sammeln möchte, bevor er größere Summen in seine Stiftung gibt, hat er die Möglichkeit, die Stiftung zunächst nur mit einem relativ kleinen Grundstockvermögen zu fördern, um sie im Laufe der Zeit durch eigene und/oder fremde Zustiftungen weiter aufzustocken. Eine letzte Zustiftung kann durch eine testamentarische Zuwendung erfolgen. Wir beraten Sie gern.