• Das Finanzamt macht mit !

    Unsere Stiftung ist steuerbefreit. Wer an unsere Stiftung spendet oder ihr zustiftet, kann diese Zuwendung ganz oder teilweise als Sonderausgaben bei seiner Steuererklärung geltend machen. Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen geringer. So mindert der Stifter seine persönliche Steuerlast (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer -und sogar Kirchensteuer!).

    Dazu gibt es verschiedene Höchstbeträge, die sich zum Teil kombinieren lassen. -

    Wir vermitteln Ihnen kompetente Beratung.

     

    Wie und wo kann ich Steuern sparen ?

    Anlässlich der Neugründung der „cojobo-Stiftung“ können im laufenden Jahr 2005 Zuwendungen in den Vermögensstock der Stiftung besonders steuerlich geltend gemacht werden, entweder einmalig als Gesamtbetrag bis zu 307.000 Euro oder auf Antrag verteilt über den Zeitraum von bis zu zehn Jahren.

    Jedes Jahr sind Zuwendungen in Höhe von 20.450 Euro (über den allgemeinen Spendenrahmen hinaus) steuerlich abzugsfähig. Diese höhere Abgrenzung lohnt sich insbesondere für Großspenden, die durch die Begrenzung beim Spendenabzug (5% des Gesamtbetrages der Einkünfte für kirchlich-gemeinnützige und 10% für mildtätige Zwecke) in Ihrer Einkommensteuererklärung nur bedingt berücksichtigt werden können.

    Einzelzuwendungen, die den Betrag von 25.565 Euro übersteigen (Großspendenregelung), sind darüber hinaus im vorangegangenen, im laufenden und den fünf folgenden Jahren abziehbar.